PPR 2.0 - Was ist das?

Am 1. Januar 2023 ist das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz in Kraft getreten. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht die Pflegepersonalregelung 2.0. Diei PPR 2,0 ist ein weiterentwickeltes Instrument zur Personalbedarfsmessung in Krankenhäusern und Kliniken, welches durch den Deutschen Pflegerat, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und der Deutschen Krankenhausgesellschaft ausgearbeitet wurde.  

PPR 2.0 dient der einheitlichen Erfassung des Personalbedarfs, kann also den Bedarf an Pflegenden objektiv über verschiedene Bereiche hinweg vergleichbar darstellen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Erhöhung der Versorgungsqualität von Patient*innen. Etappenweise soll die IST-Besetzung an die SOLL-Besetzung angeglichen werden. 

Als Grundlage wird sich an den Pflegebedarfen orientiert. Diese haben einen bestimmten Minutenwert und setzen sich aus mehreren Kategorien zusammen. Geplant ist, dass jede*r Patient*in pro Tag einen Grundwert und einen Fallwert zugeordnet bekommt. Je nach Aufwand werden daraufhin die Patient*innen der allgemeinen Pflege und der speziellen Pflege zugewiesen. Die Einführung der PPR 2.0 soll zunächst auf den Normalpflegestationen der somatischen Bereiche und, mit gewissen Besonderheiten, auch in der Pädiatrie stattfinden. 

Ein Blick in die Entstehung

Der Mangel an Pflegefachpersonal in unserem Gesundheitssystem ist in vielen Medien immer wieder ein bestimmendes Thema. Die Diskussion um eine ausreichende Personalausstattung in den Kliniken reicht bis in die 1980er Jahre zurück und wurde zur damaligen Zeit bereits durch verschiedene Maßnahmen versucht zu verbessern. Aktuell wird ein Vorschlag umgesetzt, der seinen Ursprung bereits in den 1990er Jahren wiederfindet. Die sogenannte Pflegepersonal-Regelung (PPR) wurde 1990 in Deutschland entwickelt und 1992 im "Gesundheitsstrukturgesetz (Art. 13 GMG)" erstmalig integriert. Die damalige Zielsetzung gemäß §1 Absatz 3 GMG lautete "...eine ausreichende, zweckmäßige, und wirtschaftliche, sowie an einem ganzheitlichen Pflegekonzept orientierte, Pflege der stationären und teilstationär zu behandelten Patienten zu gewährleisten." 

Zu Beginn des Jahres 1993 trat das Gesundheitsstrukturgsetz in Kraft und in der Folge waren alle Krankenhäuser verpflichtet die Pflegepersonalbedarfsplanung in Form der PPR verbindlich anzuwenden. Inhaltlich ordnete die PPR dabei die Patient*innen in eine von neun Schweregradgruppen, bestehend aus einer Kombination der allgemeinen Pflege A1 - A3 und der speziellen Pflege S1 - S3 ein. Aus der Summe der jeweiligen Gruppen zugeordneten Pflegeminuten wurde der notwendige Personalbedarf ermittelt. Die Erfassung des Pflegepersonalbedarfes zwischen 1993 und 1995 deckte demnach eine Lücke von 21.000 Stellen auf. Als Reaktion darauf wurden in kurzer Zeit über 20.000 neue Stellen geschaffen, was zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung im Gesundheitssystem geführt hat. 

Literaturnachweis

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