Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett zwei zentrale Pflegegesetze beschlossen: Die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 sowie die gesetzliche Ausweitung pflegerischer Befugnisse. Pflegefachpersonen sollen künftig bestimmte heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen dürfen. Ziel ist es, die Pflege zu stärken, Bürokratie abzubauen und die Versorgung zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Gesetze als wichtigen Schritt zur Anerkennung der Pflege als eigenständigen Heilberuf.