An wen richtet sich die Themenseite?
Die Themenseite richtet sich an Pflegende und alle Personen, die sich für politische Themen in der Pflege interessieren. Aktuelle pflegepolitische Themen, neue und geplante Gesetzesänderungen sowie relevante Neuerungen für die Profession Pflege werden vorgestellt.
Warum eine politische Themenseite?
Berufspolitische Entwicklungen im Gesundheitswesen betreffen uns alle! Die Themenseite bietet die Möglichkeit, auch in arbeitsintensiven Zeiten informiert und auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Wer erstellt die Themenseite?
Wir sind ein intraprofessionelles Team aus Pflegefachpersonen aus verschiedenen Bereichen des Pflege- und Pflegefunktionsdienstes der UMG. Diese Heterogenität unserer Gruppe ermöglicht es, die Themen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.
Aktuelles (Stand zur aktuellen Gesetzgebung, neue Lesungen oder Referentenentwürfe)
Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett zwei zentrale Pflegegesetze beschlossen: Die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 sowie die gesetzliche Ausweitung pflegerischer Befugnisse. Pflegefachpersonen sollen künftig bestimmte heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen dürfen. Ziel ist es, die Pflege zu stärken, Bürokratie abzubauen und die Versorgung zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Gesetze als wichtigen Schritt zur Anerkennung der Pflege als eigenständigen Heilberuf.
https://www.bibliomedmanager.de/news/kabinett-beschliesst-pflegegesetze
PPR 2.0
PPR 2.0 - Was ist das?
Am 1. Januar 2023 ist das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz in Kraft getreten. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht die Pflegepersonalregelung 2.0. Diei PPR 2,0 ist ein weiterentwickeltes Instrument zur Personalbedarfsmessung in Krankenhäusern und Kliniken, welches durch den Deutschen Pflegerat, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und der Deutschen Krankenhausgesellschaft ausgearbeitet wurde.
PPR 2.0 dient der einheitlichen Erfassung des Personalbedarfs, kann also den Bedarf an Pflegenden objektiv über verschiedene Bereiche hinweg vergleichbar darstellen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Erhöhung der Versorgungsqualität von Patient*innen. Etappenweise soll die IST-Besetzung an die SOLL-Besetzung angeglichen werden.
Als Grundlage wird sich an den Pflegebedarfen orientiert. Diese haben einen bestimmten Minutenwert und setzen sich aus mehreren Kategorien zusammen. Geplant ist, dass jede*r Patient*in pro Tag einen Grundwert und einen Fallwert zugeordnet bekommt. Je nach Aufwand werden daraufhin die Patient*innen der allgemeinen Pflege und der speziellen Pflege zugewiesen. Die Einführung der PPR 2.0 soll zunächst auf den Normalpflegestationen der somatischen Bereiche und, mit gewissen Besonderheiten, auch in der Pädiatrie stattfinden.
Ein Blick in die Entstehung
Der Mangel an Pflegefachpersonal in unserem Gesundheitssystem ist in vielen Medien immer wieder ein bestimmendes Thema. Die Diskussion um eine ausreichende Personalausstattung in den Kliniken reicht bis in die 1980er Jahre zurück und wurde zur damaligen Zeit bereits durch verschiedene Maßnahmen versucht zu verbessern. Aktuell wird ein Vorschlag umgesetzt, der seinen Ursprung bereits in den 1990er Jahren wiederfindet. Die sogenannte Pflegepersonal-Regelung (PPR) wurde 1990 in Deutschland entwickelt und 1992 im "Gesundheitsstrukturgesetz (Art. 13 GMG)" erstmalig integriert. Die damalige Zielsetzung gemäß §1 Absatz 3 GMG lautete "...eine ausreichende, zweckmäßige, und wirtschaftliche, sowie an einem ganzheitlichen Pflegekonzept orientierte, Pflege der stationären und teilstationär zu behandelten Patienten zu gewährleisten."
Zu Beginn des Jahres 1993 trat das Gesundheitsstrukturgsetz in Kraft und in der Folge waren alle Krankenhäuser verpflichtet die Pflegepersonalbedarfsplanung in Form der PPR verbindlich anzuwenden. Inhaltlich ordnete die PPR dabei die Patient*innen in eine von neun Schweregradgruppen, bestehend aus einer Kombination der allgemeinen Pflege A1 - A3 und der speziellen Pflege S1 - S3 ein. Aus der Summe der jeweiligen Gruppen zugeordneten Pflegeminuten wurde der notwendige Personalbedarf ermittelt. Die Erfassung des Pflegepersonalbedarfes zwischen 1993 und 1995 deckte demnach eine Lücke von 21.000 Stellen auf. Als Reaktion darauf wurden in kurzer Zeit über 20.000 neue Stellen geschaffen, was zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung im Gesundheitssystem geführt hat.
ICN- Kodex
Hintergrund: "Nursing Power to change the world“ war beim diesjährigen 30. ICN-Kongress in Helsinki das Hauptmotto. Ausdruck fand dieses starke Statement durch zwei neue Definitionen für die Profession Pflege.
Thema: Der Pflegeverband International Council of Nurses (ICN) veröffentlicht eine aktualisierte Defi-nition von Pflege und Pflegfachpersonen
Das ist passiert: Der ICN als weltgrößter Pflegeverband hat die seit 2002 gültigen Definitionen der Begriffe Pflege und Pflegefachperson nach über 20 Jahren aktualisiert.
- Der folgende Link ist für alle Interessierten, die den komplexen Prozess der Erarbeitung der neuen Definition kennenlernen möchten (in englischer Sprache): https://www.icn.ch/sites/default/files/2025-06/ICN_Definition-Nursing_Report_EN_Web_0.pdf
Darum ist es wichtig: Die professionelle Pflege hat sich in den vergangenen 20 Jahren stark verändert. Die aktualisierten Definitionen werden diesem Wandel gerecht, indem sie unter anderem die Vielfalt der Rollen professioneller Pflegefachpersonen – von der direkten Versorgung über die Forschung bis hin zum Management und der Politik berücksichtigt. Auch die Betonung der Übernahme von Verantwortung durch Pflegefachpersonen unter Berücksichtigung ethischer, kultureller und sozialer Aspekte ist von Relevanz. Die neuen Definitionen können im politischen Diskurs genutzt werden, um notwendige Veränderungen für unsere Berufsgruppe herbeizuführen - sei es bei der Diskussion um unsere Kompetenzen oder bei der Verhandlung um eine gerechte Entlohnung.
So geht es weiter: Pflegefachpersonen sollten die neuen Definitionen kennen, denn sie wird als weltweiter Referenzrahmen dienen und die Anerkennung und Sichtbarkeit der Pflegeberufe in Gesundheitssystemen weltweit unterstützen.
Hier gibt es eine Zusammenfassung zur Definition zum Nachlesen: https://www.bibliomed-pflege.de/news/icn-veroeffentlicht-neue-definition-von-pflege-und-pflegefachpersonen
Hier gibt es die Definition (Übersetzung ins Deutsche) zum Download (PDF): https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/Kompass-fuer-die-Profession-Neue-ICN-Definition-staerkt-pflegerische-Berufsidentitaet.php
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Hintergrund: In Deutschland existieren aktuell 27 unterschiedliche landesrechtliche Pflegehilfe und Pflegeassistenz-Ausbildungen.
Thema: Die Gesetzgeber beschließen eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz.
Das ist passiert: Die Bundesregierung möchte mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz bewirken, dass die Pflegehilfe und -assistenz-Ausbildungen durch eine einheitliche bundesweite Ausbildung ersetzt werden. Dieser Schritt soll zur Vereinfachung und Vergleichbarkeit sowie zur besseren Anerkennung auch ausländischer Abschlüsse dienen. Die Ausbildung wird 18 Monate dauern und kann wahlweise verkürzt (12 Monate oder weniger bei einschlägiger Berufserfahrung) oder verlängert (bis zu 36 Monate in Teilzeit) absolviert werden. Voraussetzung ist regulär ein Hauptschulabschluss, jedoch ist die Ausbildung bei positiver Prognose durch den Bildungsträger auch ohne Schulabschluss möglich.
Darum ist es wichtig: Bisher wurden nur etwa die Hälfte der Auszubildenden entsprechend vergütet. Künftig erhalten Auszubildende einen Anspruch auf angemessene Ausbildungs-vergütung. Ausländischen Pflegefachpersonen soll die Anerkennung durch vereinfachte Verfahren erleichtert werden. Es wird eine Durchlässigkeit in den Ausbildungs- und Karrierewegen geben, indem man über die Pflegefachassistenz einsteigen und sich bis hin zum Studienabschluss weiterqualifizieren kann- länderübergreifend!
So geht es weiter: Das Gesetz ist innerhalb der Regierungsparteien abgestimmt (Kabinettsbeschluss vom 6.8.2025). Nun muss es noch den Bundestag und den Bundesrat passieren, damit es rechtskräftig werden kann. Die nächsten Schritte sind wie folgt geplant:
• 1. Januar 2026: Aufbau der Ausbildungsfinanzierung.
• 1. Januar 2027: Start der Ausbildung.
Hier gibt es eine Zusammenfassung des Gesetzesvorhaben zum Nachlesen https://www.bibliomed-pflege.de/news/53752-kabinett-beschliesst-pflegegesetze
Hier gibt es den ausführlichen Gesetzestext zum Nachlesen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegefachassistenzeinfuehrungsgesetz.html