Praktikum im Pflege- und Pflegefunktionsdienst

Ein Praktikum im Pflege- und Pflegefunktionsdienst ermöglicht es Ihnen einen Einblick in das Berufsfeld einer Gesundheitsfachperson zu bekommen.

Bewerbungen reichen Sie unter pflegedienst.praktikum(at)med.uni-goettingen.de ein.

Wir bieten zurzeit folgende Praktika im Pflege- und Pflegefunktionsdienst an:

  • Schulpraktika
  • Jahrespraktika für Schüler*innen einer Berufsbildenden Schule
  • Pflichtpraktika für immatrikulierte Studierende der Human- und Zahnmedizin
  • Pflichtpraktika vor Ausbildungs-/Studienbeginn in der Physiotherapie
  • Pflichtpraktika vor Studienbeginn in Hebammenwissenschaft
  • Praktika für Weiterbildungsteilnehmende (z.B. Wundmanagement, Stomatherapie, Onkologie, usw.)
  • Hospitationen im OP/Anästhesie- Bereich vor Ausbildungsbeginn (OTA/ATA)

Fragen und Antworten

  • Die Voraussetzungen für ein Pflegepraktikum an der UMG gehen mit einem Mindestalter von 15 Jahren einher
  • Praktika in der Kinderkrankenpflege: ab 16 Jahren
  • Praktika in der Psychiatrie: ab 18 Jahren

Das Praktikum findet auf Allgemeinpflegestationen statt. Nach Einzelfallentscheidungen durch die Praktikabeauftragten, sowie Stations- und Bereichsleitungen können Praktika auch in folgenden Bereichen stattfinden:

  • Intensivstationen
  • Intermediate Care Stationen
  • OP
  • Funktionsbereiche, wie die Endoskopie oder das Herzkatheterlabor
  • Kreißsaal und Wochenbettstation
  • Polikliniken 

Wir versuchen Ihre Wunscheinsatzorte zu berücksichtigen, können aber nicht in jedem Fall garantieren, dass Sie das Praktikum auch am Wunscheinsatzort absolvieren können.

Bewerbungen sollten frühestens sechs Monate und spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Praktikumsbeginn eingereicht werden. Bei kurzfristigen Bewerbungen entscheiden wir im Einzelfall und je nach Kapazität. 

Für alle Praktika benötigen wir grundsätzlich:

  • Ein Bewerbungsschreiben, in dem Sie den genauen Zeitraum und den gewünschten Einsatzort nennen
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Schulbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung

In der Regel ist ein Früh- oder Spätdienst 7,7 Stunden lang. Je nach Station und Bereich variieren Dienstbeginn und Dienstende, z.B. Frühdienst von 6:00 – 13:45 Uhr, Spätdienst von 13:10 – 21:00 Uhr.

Für minderjährige Praktikanten*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Arbeitskleidung stellt das Klinikum für das Praktikum zur Verfügung. 

Bei der pflegerischen oder sonstigen Versorgung mit direktem
Patientenkontakt muss die Berufs-/Bereichskleidung geschlossen getragen werden und die
Privatkleidung vollständig bedecken.

Die Berufs-/Bereichskleidung darf nur innerhalb des Klinikbereiches (inkl. Außenbereiche)
und nicht außerhalb der Dienstzeit getragen werden. Bei Kontamination oder sichtbarer
Verschmutzung muss die Berufs-/ Bereichskleidung unverzüglich gewechselt werden.
Berufs-/Bereichskleidung darf nicht im Privathaushalt gewaschen werden.


Arbeitsschuhe werden nicht gestellt. Das Material des Schuhwerks sollte abwaschbar und desinfizierbar sein. Wir empfehlen deshalb Arbeitsschuhe aus Glattleder oder Kunststoff. Desweitern müssen die Schuhe geschlossen sein und dürfen keine Löcher aufweisen.
 

Bei pflegerischen oder sonstigen Tätigkeiten mit direktem Patientenkontakt,
die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, sind Hand- und Unterarmschmuck (Ringe,
Piercings, Freundschaftsbändchen, Fitnesstracker u. ä.) sowie Uhren, lange Ohrringe und
Ketten etc. abzulegen.

Bei Rötung, Schwellung, Sekretion müssen Piercings (nicht sichtbar/sichtbar) sofort entfernt
werden, da pathogene Erreger in die Umgebung verteilt und somit Patienten*innen infiziert
werden können. Sichtbare Piercings an anderen Körperstellen - z. B. im Gesicht - können ab
einer kritischen Größe dazu führen, dass das Anlegen einer Haube oder eines Mund-Nasen-
Schutzes nicht korrekt durchgeführt werden kann, und sind bei Tätigkeiten, die diese
Maßnahmen erfordern, abzulegen. 

Im Krankheitsfall verständigen Sie unverzüglich Ihre zuständige Stationsleitung.
Medizin- und Zahnmedizinstudierende müssen die Krankheitstage laut ÄAppO §6, Abs. 4 Satz 2 unmittelbar nachholen.
 

Bei vorgeschriebenen Praktika sind entsprechende Nachweise vorgegeben. Auf Wunsch erhalten Sie auch bei freiwilligen Praktika einen Nachweis.

Ansprechpartner

Praktikantenmanagement

Julia Göttert

contact information

Praktikantenmanagement

Frank Olschewski

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